1. Allgemeines

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) regeln die Benutzung der Anlagen der Boulderama G.m.b.H. (in Folge „Boulderama“ genannt) am Standort Raiffeisenstraße 12, 9020 Klagenfurt durch deren BesucherInnen.

Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Diese AGB, sowie die Hallenordnung sind auf der Homepage www.boulderama.at abrufbar und liegen im Boulderama gut sichtbar auf.

Durch die faktische Nutzung einer der Anlagen des Boulderama gelten die AGB, sowie die Hallenordnung als durch den/die NutzerIn akzeptiert.

1.2 Anlagen des Boulderama

Als Anlagen des Boulderama gelten insbesondere folgende Einrichtungen:

  • Kletterwände (Indoor und Outdoor) samt Weichböden
  • Trainingsbereich
  • Therapiebereich
  • Yogaraum
  • Sanitäranlagen
  • Umkleidebereich
  • Gastronomiebereich/ Anmeldung
  • Parkplätze

Der Therapiekletterraum ist nicht für die öffentliche Benutzung vorgesehen und darf nur unter Aufsicht von TherapeuthInnen benutzt werden.

Der Yogaraum zählt nicht zur Boulderinfrastruktur. Eintrittskarten sowie Zeitkarten berechtigen nicht zur Benutzung desselben. Der Yogaraum kann auch getrennt von der Boulderanlage benutzt werden. Die Preise dafür befinden sich auf der Homepage bzw. im Anmeldebereich.

Der Trainingsbereich darf nur nach vorheriger Absprache mit der Hallenleitung benutzt werden.
Es ist den BenutzerInnen des Boulderama gestattet, die vor der Anlage des Boulderama zur Verfügung stehenden Parkplätze sowie Fahrradabstellplätze unentgeltlich zu verwenden, wobei durch den Kauf einer Eintrittskarte hierauf kein Anspruch besteht.

1.3 Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen des Boulderama

Jede(r) BesucherIn des Boulderama muss beim ersten Besuch ein elektronisches Registrierungsformular ausfüllen und eigenhändig elektronisch unterfertigen. Das Terminal dafür befindet sich beim Anmeldebereich (Touchscreen).

Jede(r) BesucherIn erhält nach der Registrierung nach erstmaligem Bezahlen des Eintritts einen QR Code (auf der Rechnung), der gleichzeitig die personalisierte Nutzungskarte für darauffolgende Eintritte darstellt.

Jede(r) BesucherIn muss bei jedem Besuch des Boulderama eine Anmeldung an der Kassa durchführen (auch für ZeitkartenbesitzerInnen).

1.4. Benutzung der Anlagen des Boulderama durch Minderjährige

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Anlagen des Boulderama nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Das Hallenpersonal ist berechtigt, die klettertechnischen Fertigkeiten des/der Minderjährigen zu überprüfen und die Benutzung der Kletterwände gegebenenfalls auf bestimmte Bereiche zu beschränken.

Die erwachsene Begleitperson haftet für etwaige Personen- oder Sachschäden, die der/die Minderjährige verursacht und hat darauf zu achten, dass die minderjährige Person weder sich selbst noch andere gefährdet oder verletzt.

Minderjährige zwischen dem 14. und vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle selbstständig, wenn auch nur mit schriftlicher Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Registrierungsformular, benutzen.

1.5 Benutzung der  Anlagen des Boulderama durch Gruppen

Für die Registrierung von externen Gruppen, beispielsweise Kursgruppen, ist ein eigenes elektronisches Formular von der jeweiligen Begleitperson auszufüllen. Die Begleitperson erklärt mit seiner/ihrer elektronischen Unterschrift, dass den GruppenteilnehmerInnen, bzw. bei Minderjährigen, den Erziehungsberechtigten der GruppenteilnehmerInnen die Hausordnung, sowie die AGB zur Kenntnis gebracht wurden.

1.6 Kinderbereich

Der Kinderbereich (Piratenschiff) ist für Kinder nur unter Aufsicht Erwachsener zu benutzen. Diese haben speziell darauf zu achten, dass die Kinder nicht in den angrenzenden Boulderbereich laufen.

1.7 Eintrittskarten

Typ und Preis der jeweiligen Eintrittskarte werden sowohl auf der Homepage, als auch im Eingangsbereich der Halle kommuniziert und verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben.

Einzeleintritte verlieren bei Verlassen der Halle ihre Gültigkeit.

Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

1.8 Rauchverbot

Auf dem gesamten Gelände des Boulderama, einschließlich Gastronomiebereich, herrscht absolutes Rauchverbot.

1.9 Keine Haftung für persönliche Gegenstände

Das Boulderama haftet jedenfalls nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des/der BesucherIn.

Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeeinrichtungen zu benutzen.

1.10 Anweisungen der MitarbeiterInnen

Sicherheitstechnischen Anweisungen der MitarbeiterInnen des Boulderama ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die MitarbeiterInnen des Boulderama berechtigt, dem/der  BesucherIn die weitere Benutzung der Anlagen des Boulderama zu verbieten, ohne dass dies einen Anspruch des/der BesucherIn auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet. Siehe auch Punkt 6. dieser AGB.

2. Benutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen des Boulderama erfolgt auf eigene Gefahr.

Der/die BesucherIn bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass

(i) Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringt,

(ii) Bouldern daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert,

(iii) beim Bouldern in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Boulderanlage noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen, und

(iv) insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können.

Der/die BesucherIn erklärt hiermit, in guter körperlicher oder psychischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen des Boulderama verbunden Risiken und Gefahren aus freiem Willen in Kauf zu nehmen.

3. Vorschriften zur Benutzung des Boulderama

3.1 Technische Fertigkeiten

Die MitarbeiterInnen des Boulderama sind aus begründetem Anlass berechtigt, mit jedem(r) BesucherIn eine Überprüfung seiner/ihrer technischen Fertigkeiten durchzuführen und den/die BesucherIn soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Boulderanlage zu beschränken (beispielsweise nur die Benutzung des niedrigeren Anfängerbereiches (bis zur roten Linie)  der Boulderanlage zu gestatten), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt die Einschätzung eines(r) MitarbeiterIn des Boulderama aufgrund seiner/ihrer Wahrnehmung dar, dass durch den/die BesucherIn Gefahren für ihn/sie selbst oder andere BesucherInnen ausgehen.

3.2 Alkohol / Suchtmittel

Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln und jedweden bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich untersagt.

3.3 Aufwärmen

Um Verletzungen zu vermeiden, sollte sich jede(r) BesucherIn vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.

3.4 Schuhe

Die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern oder barfüßiges Bouldern ist nicht erlaubt.

3.5 Kein Schmuck, keine Accessoires

Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Bouldern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und -bänder, Halsketten etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei jedem Aufenthalt in der Boulderanlage des Boulderama das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.

3.6 Gefahrenvermeidung

Um Gefahren zu erkennen, bzw. Vorzubeugen, empfehlen wir all jenen die keine Kenntnis über die ortsüblichen Gefahren einer Kletter-/ Boulderhalle haben, sich ausbilden zu lassen, bzw. sich laufend fortbilden zu lassen. Dazu steht insbesondere unser wöchentlicher Kurs „Spotten und Springen“ zur Verfügung.

Insbesondere ist darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich von anderen BoulderInnen aufzuhalten. Wir empfehlen, auch andere Personen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, sollten sie sich im Sturzraum anderer BoulderInnen befinden.

Übereinander zu klettern ist aus eben diesen Gründen verboten.

Sämtliche Weichböden dienen als Sturzraum und sind keine Liegeflächen. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Zonen zu verwenden.

Die Weichböden sind mit Ausnahme von Kleidungsstücken und Chalkbags von sämtlichen Gegenständen, insbesondere Trinkflaschen, freizuhalten. Das Mitnehmen von Glasflaschen in den Boulderbereich ist verboten! Die Reparatur von Beschädigungen an den Weichböden, die durch spitze Gegenstände (z.b. Bürsten, Schrauben, Griffe) verursacht werden, wird dem/der BenutzerIn in Rechnung gestellt.

Sowohl beim Bouldern als bei jedem weiteren Aufenthalt in der Boulderanlage ist auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen BesucherInnen zu achten, um Unfälle vorzubeugen.

Die Heizungs-, Ton und Lichtanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Deckenbereich der Boulderanlage dürfen nicht berührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden. Dies gilt insbesondere für die ausmantlebaren Bereiche „Tunnel“ und „Arena“!

3.7 Weichboden / Glasflaschen

Der gesamte Weichboden-Bereich ist von sämtlichen Gegenständen, ausgenommen Gewand und Chalkbags, freizuhalten. Insbesondere dürfen keine Trinkflaschen auf den Weichböden gelagert werden.

Im gesamten Bereich der Boulderanlage des Boulderama dürfen ausnahmslos keine Glasflaschen verwendet werden.

3.8 Lockere Klettergriffe

Trotz größter Vorsicht, gehört es zu den üblichen Gefahren einer Boulderhalle, dass Griffe sich unerwartet drehen, lösen oder brechen können.

Das selbstständige anbringen von Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt.

Sollte ein Griff oder Tritt locker, bzw. gebrochen sein, ist dies umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

Auch andere Schäden oder Mängel an den Anlagen des Boulderama sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

3.9 Keine Haftung für Klettergriffe

Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den/ die BesucherIn und/oder andere Personen gefährden oder verletzen. Das Boulderama schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe, sofern sie kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit trifft, aus.

3.10 Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen – untersagt.

3.11 Sauberkeit

Die Anlagen des Bolderama und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten.

Es ist strikt untersagt, mit Kletterschuhen die sanitären Einrichtungen zu betreten!

3.12 Unbenutzbarkeit einzelner Bereiche

Im Boulderama kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder zur Sperre der gesamten Anlagen durch Revisions- und Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe) kommen.

Die Einschränkung der Nutzung bzw. gänzliche Sperre der Anlage wird nach Möglichkeit rechtzeitig im Vorhinein in der Halle durch Aushang, bzw. auf der Homepage angekündigt.

Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises, insbesondere durch ZeitkartenbesitzerInnen, ist nicht möglich.

4. Haftung

4.1 Haftung des Boulderama

Jegliche Haftung des Boulderama – auch hinsichtlich Haftung für Erfüllungsgehilfen des Boulderama sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten – für leichte Fahrlässigkeit gilt, soweit es sich nicht um Personenschäden eines(r) BesucherIn handelt, als ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung des Boulderama für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.

4.2 Haftung des Benutzers

Der/die BesucherIn verpflichtet sich, das Boulderamma von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung des Boulderama verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Der/ die BesucherIn verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden dem Personal des Boulderama zu melden.

5. Kurse

Das Boulderama bietet Kurse an, mit dem Ziel der Verbesserung aller relevanten kletterspezifischen Fähigkeiten.

5.1 Anmeldung

Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist grundsätzlich limitiert. Die Anmeldung erfolgt direkt unter www.boulderama.at oder beim Hallenpersonal. Jene TeilnehmerInnen, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Sollten in diesem Fall bereits Zahlungen geleistet worden sein, werden diese rückerstattet.

5.2 Kurse externer Veranstalter

Externe Kurse dürfen ausschließlich nach Absprache mit der Hallenleitung abgehalten werden.

Die Leitungsperson externer Kurse trägt die volle Verantwortung für seine/ ihre KursteilnehmerInnen. Die Gruppe muss über das elektronische Registrierungsformular für Schulgruppen/ externe Gruppen registriert sein!

5.3 Kursabsagen

Das Boulderama behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, ohne dass die Gründe hierfür genannt werden müssen.

Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, steht es dem Boulderama frei einen geeigneten Ersatztermin anzubieten oder allenfalls bereits geleistete Zahlungen zu 100% rück zu erstatten. Aufwendungen für Anfahrtskosten, etc. werden nicht rückerstattet.

5.4 Sperren einzelner Bereiche

Das Boulderama bietet Kurse an, deren genaue Inhalte und Zeiten sowohl auf der Homepage als auch durch Drucksorten im Eingangsbereich kommuniziert werden.

Für die Kurse ist ein eigener, abtrennbarer Raum (Kursraum) vorgesehen, der während der Kurszeiten nur für KursteilnehmerInnen benutzbar ist. Dieser Raum kann während Kursen vorübergehend geschlossen werden, steht außerhalb der Kurszeiten aber allen BesucherInnen zur Verfügung. Den Anweisungen des Hallenpersonals, bzw. der KursleiterInnen ist in diesem Zusammenhang Folge zu leisten.

Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises aufgrund der eingeschränkten Nutzung des Kursbereiches, insbesondere durch Zeitkartenbesitzer, ist nicht möglich.

Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.

5.5 Kursabsagen Teilnehmer

Jede(r) KursteilnehmerIn hat das Recht, seine/ihre Teilnahme an einem Kletterkurs bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn abzusagen, in welchem Fall bereits geleistete Kursbeiträge zur Gänze erstattet werden. Bei späterer Absage der Teilnahme an Kursen durch den/die KursteilnehmerIn aus welchem Grund immer, soweit er nicht in der Sphäre des Boulderama liegt, fallen für den/die KursteilnehmerIn folgende Stornogebühren (als verschuldensunabhängige Konventionalstrafe) an: innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr inklusive Umsatzsteuer, innerhalb der letzten 24 Stunden: 100% der Kursgebühr inklusive Umsatzsteuer.

Absagen haben ausschließlich via E-mail an office@boulderama.at  zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Absage.

6. Ausschluss eines(r) BesucherIn

Wer gegen die AGB oder Anordnungen der MitarbeiterInnen des Boulderama verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen des Boulderama ausgeschlossen und des Geländes des Boulderama verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages- oder Zeitkarte.

Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der MitarbeiterInnen des Boulderama kann gegen den/die BesucherIn ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte oder Zeitkarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.

7. Datenschutzerklärung

Der/die BesucherIn stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung des Boulderama bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet werden dürfen. Der/die BesucherIn stimmt auch zu, dass seine/ihre bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing vom Boulderama mittels elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf kann jederzeit via E-mail an office@boulderama.at  erklärt werden.

8. Einwilligung Fotos und Filme

Der/die BesucherIn gibt sein/ihr Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen des Boulderama durch MitarbeiterInnen des Boulderama oder Dritte – auch ohne, dass der/die BesucherIn unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen der/die BesucherIn erkennbar sein kann, und diese zur Bewerbung des Boulderama, insbesondere zur Präsentation der Boulderanlagen, auf der Website sowie auf dem Facebook-Auftritt des Boulderama entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen. Der/die BesucherIn verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche nach § 78 Urheberrechtsgesetz.

Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-mail an office@boulderama.at  widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird das Boulderama durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.

10. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen BesucherIn und Boulderama wird der Gerichtsstand des in Handelssachen zuständigen Gerichts in 9020 Klagenfurt vereinbart. Allfällige Zwangsgerichtsstände zu Gunsten von VerbraucherInnen bleiben dadurch unberührt.

11. Änderungen der AGB

Das Boulderama behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. In diesem Falle werden jegliche Änderungen, sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Besuchern mittels Aushang, bzw. auf der Homepage www.boulderama.at zur Kenntnis gebracht.